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   VG Augsburg, 29.04.2016 - Au 7 K 16.119   

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VG Augsburg, 29.04.2016 - Au 7 K 16.119 (https://dejure.org/2016,12765)
VG Augsburg, Entscheidung vom 29.04.2016 - Au 7 K 16.119 (https://dejure.org/2016,12765)
VG Augsburg, Entscheidung vom 29. April 2016 - Au 7 K 16.119 (https://dejure.org/2016,12765)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • rewis.io

    Rechtmäßige Untersagung des Führens fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge nach Alkoholfahrt mit dem Fahrrad

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • VGH Bayern, 01.10.2012 - 11 BV 12.771

    Alkoholfahrt mit einem Fahrrad (1,9 ‰), wobei der Fahrer nicht Inhaber einer

    Auszug aus VG Augsburg, 29.04.2016 - Au 7 K 16.119
    Nach § 3 Abs. 2 FeV, der seine Rechtsgrundlage in § 6 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. y StVG hat (vgl. BayVGH, U. v. 1.10.2012 - 11 BV 12.771 - juris m. w. N.) finden die Vorschriften der §§ 11 bis 14 FeV entsprechende Anwendung, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass der Führer eines Fahrzeugs zum Führen ungeeignet oder nur noch bedingt geeignet ist.

    Nimmt eine Person mit einem Blutalkoholgehalt von 1, 6 Promille oder mehr als Fahrradfahrer am Straßenverkehr teil, so ergeben sich hieraus nicht nur Zweifel an ihrer Eignung, Kraftfahrzeuge zu lenken, sondern es besteht vielmehr auch Grund zu der Besorgnis, dass der Betroffene künftig erneut bereit sein könnte, in erheblich alkoholisiertem Zustand wiederum Fahrräder oder andere Fahrzeuge, die ohne Fahrerlaubnis gelenkt werden dürfen, im öffentlichen Straßenverkehr zu führen (vgl. BayVGH, B. v. 22.10.2009 - 11 ZB 09.832; B. v. 8.2.2010 - 11 C 09.2200; B. v. 11.5.2010 - 11 CS 10.68; B. v. 12.10.2010 - 11 ZB 09.2575; U. v. 1.10.2012 - 11 BV 12.771 - jeweils juris).

    Eine sachliche Differenzierung danach, ob der Radfahrer eine Fahrerlaubnis besitzt oder nicht, erscheint im Hinblick auf das vom alkoholisierten Radfahrer ausgehende Gefahrenpotential nicht gerechtfertigt (BayVGH, B. v. 11.5.2010 - 11 CS 10.68 - juris; U. v. 1.10.2012 - 11 BV 12.771 - juris).

    Der Forderung des § 13 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c FeV, ab einer Trunkenheitsfahrt mit einer Blutalkoholkonzentration von 1, 6 Promille ein medizinisch-psychologisches Gutachten beizubringen, liegt die Annahme des Verordnungsgebers zugrunde, dass nach den wissenschaftlichen Erkenntnissen Fahrer mit einer Blutalkoholkonzentration ab 1, 6 Promille über deutlich normabweichende Trinkgewohnheiten und eine ungewöhnliche Giftfestigkeit verfügen (BayVGH, U. v. 1.10.2012 - 11 BV 12.771 - juris).

  • VGH Bayern, 22.10.2009 - 11 ZB 09.832

    Untersagung des Führens von Fahrzeugen aller Art; Trunkenheitsfahrt mit dem

    Auszug aus VG Augsburg, 29.04.2016 - Au 7 K 16.119
    Nimmt eine Person mit einem Blutalkoholgehalt von 1, 6 Promille oder mehr als Fahrradfahrer am Straßenverkehr teil, so ergeben sich hieraus nicht nur Zweifel an ihrer Eignung, Kraftfahrzeuge zu lenken, sondern es besteht vielmehr auch Grund zu der Besorgnis, dass der Betroffene künftig erneut bereit sein könnte, in erheblich alkoholisiertem Zustand wiederum Fahrräder oder andere Fahrzeuge, die ohne Fahrerlaubnis gelenkt werden dürfen, im öffentlichen Straßenverkehr zu führen (vgl. BayVGH, B. v. 22.10.2009 - 11 ZB 09.832; B. v. 8.2.2010 - 11 C 09.2200; B. v. 11.5.2010 - 11 CS 10.68; B. v. 12.10.2010 - 11 ZB 09.2575; U. v. 1.10.2012 - 11 BV 12.771 - jeweils juris).

    Es liegt auf der Hand, dass Verkehrsunfälle, die ungeeignete Fahrer erlaubnisfreier Fahrzeuge verursachen, ebenfalls mit schwerwiegenden Folgen für Gesundheit, Leben und Eigentum anderer Verkehrsteilnehmer verbunden sein können (BayVGH, B. v. 11.5.2010 - 11 CS 10.68 - juris.; B. v. 22.10.2009 - 11 ZB 09.832 - juris.; NdSOVG, B. v. 1.4.2008 - 12 ME 35/08 - juris).

    Für eine wenigstens bedingte Eignung des Klägers zum Führen von fahrerlaubnisfreien Fahrzeugen wie z. B. Fahrrädern und Mofas, bestehen keine Anhaltspunkte, da gemäß § 11 Abs. 8 Satz 1 FeV wegen der Nichtvorlage des zu Recht geforderten medizinisch-psychologischen Gutachtens auf seine völlige Nichteignung geschlossen werden durfte (BayVGH, B. v. 22.10.2009 - 11 ZB 09.832).

  • VGH Bayern, 11.05.2010 - 11 CS 10.68

    Antragserweiterung in von § 146 Abs. 4 VwGO erfassten Beschwerdeverfahren

    Auszug aus VG Augsburg, 29.04.2016 - Au 7 K 16.119
    Nimmt eine Person mit einem Blutalkoholgehalt von 1, 6 Promille oder mehr als Fahrradfahrer am Straßenverkehr teil, so ergeben sich hieraus nicht nur Zweifel an ihrer Eignung, Kraftfahrzeuge zu lenken, sondern es besteht vielmehr auch Grund zu der Besorgnis, dass der Betroffene künftig erneut bereit sein könnte, in erheblich alkoholisiertem Zustand wiederum Fahrräder oder andere Fahrzeuge, die ohne Fahrerlaubnis gelenkt werden dürfen, im öffentlichen Straßenverkehr zu führen (vgl. BayVGH, B. v. 22.10.2009 - 11 ZB 09.832; B. v. 8.2.2010 - 11 C 09.2200; B. v. 11.5.2010 - 11 CS 10.68; B. v. 12.10.2010 - 11 ZB 09.2575; U. v. 1.10.2012 - 11 BV 12.771 - jeweils juris).

    Eine sachliche Differenzierung danach, ob der Radfahrer eine Fahrerlaubnis besitzt oder nicht, erscheint im Hinblick auf das vom alkoholisierten Radfahrer ausgehende Gefahrenpotential nicht gerechtfertigt (BayVGH, B. v. 11.5.2010 - 11 CS 10.68 - juris; U. v. 1.10.2012 - 11 BV 12.771 - juris).

    Es liegt auf der Hand, dass Verkehrsunfälle, die ungeeignete Fahrer erlaubnisfreier Fahrzeuge verursachen, ebenfalls mit schwerwiegenden Folgen für Gesundheit, Leben und Eigentum anderer Verkehrsteilnehmer verbunden sein können (BayVGH, B. v. 11.5.2010 - 11 CS 10.68 - juris.; B. v. 22.10.2009 - 11 ZB 09.832 - juris.; NdSOVG, B. v. 1.4.2008 - 12 ME 35/08 - juris).

  • VGH Hessen, 06.10.2010 - 2 B 1076/10

    Führen erlaubnisfreier Fahrzeuge

    Auszug aus VG Augsburg, 29.04.2016 - Au 7 K 16.119
    Dies gilt auch bzw. besonders bei einem Fahrrad, dessen Gebrauch ein gesteigertes Maß an Balance erfordert und damit besondere Anforderungen an den Gleichgewichtssinn stellt (vgl. HessVGH vom 6.10.2010 - 2 B 1076/10 - NJW 2011, 1753 f.).

    Solange der Kläger das - zu Recht - geforderte medizinisch-psychologische Gutachten nicht beibringt, darf die Fahrerlaubnisbehörde daher gemäß § 11 Abs. 8 FeV davon ausgehen, dass seine Ungeeignetheit zum Führen von Fahrzeugen feststeht und auch eine bedingte Eignung (vgl. § 3 Abs. 1 Satz 1 FeV) nicht gegeben ist (vgl. BayVGH, B. v. 8.2.2010 - 11 C 09.2200 - DAR 2010, 483; HessVGH, U. v 6.10.2010 - 2 B 1076/10 - NJW 2011, 1753 f.).

  • BVerwG, 21.05.2008 - 3 C 32.07

    Alkohol; Alkoholmissbrauch; Alkoholauffälligkeit; Alkoholproblematik;

    Auszug aus VG Augsburg, 29.04.2016 - Au 7 K 16.119
    Wie das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 21. Mai 2008 (Az.: 3 C 32/07 - BVerwGE 131, 163 f.) ausgeführt hat, bedeutet die Teilnahme am Straßenverkehr unter erheblicher Alkoholisierung mit jedem Fahrzeug eine Gefahr für die Sicherheit des Straßenverkehrs.

    Bei einem Fahrradfahrer, der sich mit hoher Blutalkoholkonzentration am Straßenverkehr beteiligt und damit eine Verkehrsstraftat nach § 316 StGB begeht, ist in der Regel bei vernünftiger, lebensnaher Einschätzung die ernsthafte Besorgnis begründet, er werde in alkoholisiertem Zustand nicht stets die nötige Selbstkontrolle aufbringen, vom Führen eines Fahrzeuges abzusehen (vgl. BVerwG, U. v. 21.5.2008 - 3 C 32/07 - BVerwGE 131, 163, U. v. 27.9.1995 - 11 C 34/94 - BVerwGE 99, 249).

  • VGH Bayern, 08.02.2010 - 11 C 09.2200

    (Erfolglose) Beschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus VG Augsburg, 29.04.2016 - Au 7 K 16.119
    Nimmt eine Person mit einem Blutalkoholgehalt von 1, 6 Promille oder mehr als Fahrradfahrer am Straßenverkehr teil, so ergeben sich hieraus nicht nur Zweifel an ihrer Eignung, Kraftfahrzeuge zu lenken, sondern es besteht vielmehr auch Grund zu der Besorgnis, dass der Betroffene künftig erneut bereit sein könnte, in erheblich alkoholisiertem Zustand wiederum Fahrräder oder andere Fahrzeuge, die ohne Fahrerlaubnis gelenkt werden dürfen, im öffentlichen Straßenverkehr zu führen (vgl. BayVGH, B. v. 22.10.2009 - 11 ZB 09.832; B. v. 8.2.2010 - 11 C 09.2200; B. v. 11.5.2010 - 11 CS 10.68; B. v. 12.10.2010 - 11 ZB 09.2575; U. v. 1.10.2012 - 11 BV 12.771 - jeweils juris).

    Solange der Kläger das - zu Recht - geforderte medizinisch-psychologische Gutachten nicht beibringt, darf die Fahrerlaubnisbehörde daher gemäß § 11 Abs. 8 FeV davon ausgehen, dass seine Ungeeignetheit zum Führen von Fahrzeugen feststeht und auch eine bedingte Eignung (vgl. § 3 Abs. 1 Satz 1 FeV) nicht gegeben ist (vgl. BayVGH, B. v. 8.2.2010 - 11 C 09.2200 - DAR 2010, 483; HessVGH, U. v 6.10.2010 - 2 B 1076/10 - NJW 2011, 1753 f.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.09.2009 - 10 B 10930/09

    Kein Fahrradverbot nach Alkoholmissbrauch

    Auszug aus VG Augsburg, 29.04.2016 - Au 7 K 16.119
    Der hier zugrundeliegende Sachverhalt sei identisch mit dem vom Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz entschiedenen Fall (Beschluss vom 25.9.2009, Az. 10 B 10930/09).

    Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat seine bisher vertretene gegenteilige Rechtsauffassung (OVG RhPf, B. v. 25.9.2009 - 10 B 10930/09 - NJW 2010, 457) inzwischen aufgegeben (s. OVG RhPf, U. v. 17.8.2012 - 10 A 19284/12 - NJW 2012, 3388 f.).

  • BVerwG, 27.09.1995 - 11 C 34.94

    Trunkenheitsfahrt auf dem Fahrrad kann zur Entziehung der Fahrerlaubnis für

    Auszug aus VG Augsburg, 29.04.2016 - Au 7 K 16.119
    Bei einem Fahrradfahrer, der sich mit hoher Blutalkoholkonzentration am Straßenverkehr beteiligt und damit eine Verkehrsstraftat nach § 316 StGB begeht, ist in der Regel bei vernünftiger, lebensnaher Einschätzung die ernsthafte Besorgnis begründet, er werde in alkoholisiertem Zustand nicht stets die nötige Selbstkontrolle aufbringen, vom Führen eines Fahrzeuges abzusehen (vgl. BVerwG, U. v. 21.5.2008 - 3 C 32/07 - BVerwGE 131, 163, U. v. 27.9.1995 - 11 C 34/94 - BVerwGE 99, 249).
  • BVerwG, 23.10.2014 - 3 C 3.13

    Cannabis; gelegentlicher Konsum von Cannabis; gelegentliche Einnahme von

    Auszug aus VG Augsburg, 29.04.2016 - Au 7 K 16.119
    Maßgeblich für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit des angegriffenen Verbots, fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge zu führen, ist die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung (st. Rspr., vgl. zuletzt BVerwG, U. v. 23.10.2014 - 3 C 3/13 - DAR 2014, 711, juris).
  • BVerwG, 09.06.2005 - 3 C 25.04

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Drogenkonsum; Einnahme von Kokain; Fahreignung;

    Auszug aus VG Augsburg, 29.04.2016 - Au 7 K 16.119
    Der Schluss auf die Nichteignung ist allerdings nur zulässig, wenn die Anordnung der medizinisch-psychologischen Untersuchung rechtmäßig, insbesondere anlassbezogen und verhältnismäßig ist (st. Rspr., vgl. BVerwG, B. v. 9.6.2005 - 3 C 25/04 - NJW 2005, 3081; B. v. 11.6.2008 - 3 B 99/07 - NJW 2008, 3014; BayVGH, B. v. 5.6.2009 - 11 CS 09.69 - juris; B. v. 19.2.2009 - 11 ZB 08.1466 - juris).
  • VGH Bayern, 05.06.2009 - 11 CS 09.69

    Forderung nach einem ärztlichen Gutachten; Alkoholabhängigkeit; Atemalkoholtest;

  • BVerwG, 11.06.2008 - 3 B 99.07

    Fahrerlaubnisrecht; Fahrerlaubnisbehörde; Entziehung der Fahrerlaubnis; Eignung

  • OVG Niedersachsen, 01.04.2008 - 12 ME 35/08

    Voraussetzungen für die Untersagung des Führens von führerscheinfreien

  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.08.2012 - 10 A 10284/12

    Fahrradfahrer mit mehr als 1,6 . Alkohol, der sich nicht

  • VGH Bayern, 19.02.2009 - 11 ZB 08.1466

    Nichtbeibringung eines fachärztlichen Gutachtens; Anhaltspunkte für eine die

  • VGH Bayern, 12.10.2010 - 11 ZB 09.2575

    Trunkenheitsfahrt mit dem Fahrrad (Blutalkoholkonzentration von 1,75 ‰)

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